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EuGH: Cookies nur mit Einwilligung

von Usercentrics
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Der EuGH hat Anfang Oktober entschieden, dass Website-Betreiber für eingebundene Cookies für Marketing- und Werbezwecke die explizite Einwilligung einholen müssen, bevor Daten gesammelt werden dürfen. Der herkömmliche Cookie-Banner wird den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung nicht mehr gerecht, sodass Bußgelder drohen, wenn Cookies nicht rechtskonform eingebunden werden. Dies betrifft nicht nur Cookies, sondern auch vergleichbare Technologien wie Pixel, Social Media Buttons, eingebettete Youtube Videos, Twitter Feeds und Google Maps. Website-Betreiber sollten daher jetzt handeln. Notwendig ist in jedem Fall, die Website auf solche Technologien zu untersuchen und idealerweise sollte eine Einwilligung der Nutzer eingeholt werden, noch bevor die Cookies und Plug-Ins aktiviert werden.

WAS SIE ERWARTET

  • Die Fakten und häufigsten Fragen zum “Planet 49”- EuGH Urteil – einfach erklärt von den renommierten Datenschutzexperten von Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Checkliste: Was bedeutet das für Sie als Website-Betreiber?
  • Tipps zur praktischen Umsetzung – datenschutzkonform, user-freundlich und performance-orientiert

AN WEN RICHTET SICH DAS WEBINAR?

Marketing- und IT-Verantwortliche, Unternehmensjuristen, Website-Betreiber und Agenturen.

¹der Webinar-Partner ist Freshfields Bruckhaus Deringer

Sprecher


Christoph Werkmeister, freshfields

Christoph Werkmeister

Rechtsanwalt
Freshfields Bruckhaus Deringer

Christoph Werkmeister berät zu technologiegetriebenen IT- und Datenschutz-Projekten. Er spricht regelmäßig zu Digitalisierungsthemen, und ist Co-Autor eines führenden Standard-Kommentars zur DSGVO.

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