Was ist das Gesetz über digitale Märkte (DMA)?
Der Digital Markets Act bzw. das Gesetz über digitale Märkte (DMA) der Europäischen Union tritt am 6. März 2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist der Datenschutz sowie die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf den digitalen Märkten. Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) benennt sechs große Technologieunternehmen, die als Gatekeeper fungieren, und weist ihnen bestimmte Compliance-Anforderungen zu. Auch Unternehmen wie das Ihre, die die Plattformen und Dienste der Gatekeeper für Vertriebs- und Marketingzwecke nutzen, sind vom DMA-Gesetz betroffen.
SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE
Consent Management zahlt sich aus
Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) gilt für Unternehmen, die in der EU tätig sind und personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) hat die Europäische Kommission den sechs benannten „Gatekeepern“ besondere Verantwortung übertragen, um die Privatsphäre der Nutzer zu respektieren und faire Wettbewerbspraktiken zu gewährleisten.
Die DMA-Vorschriften verlangen von Gatekeepern und Drittunternehmen, die ihre 22 zentralen Plattformdienste unter anderem für Werbung oder als Suchmaschine nutzen, die ausdrückliche Einwilligung zur Erfassung und Nutzung personenbezogener Daten von EU-Verbrauchern einzuholen.
EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN
Consent Management und Datenschutzkonformität
Gatekeeper müssen die ausdrückliche Einwilligung zur Erfassung und Nutzung personenbezogener Daten von in der EU ansässigen Personen für zentrale Plattformdienste (CPS) einholen.
Gatekeeper können von Drittparteien, die ihre Plattformen und Dienste nutzen, DMA-Konformität verlangen. Dies ist auch im Einklang mit der Einhaltung der DSGVO und der ePrivacy-Anforderungen, die ebenfalls in der EU verpflichtend sind. Die Implementierung einer Consent Management Platform (CMP) wie der Usercentrics CMP ermöglicht eine datenschutzkonforme Erfassung und Signalisierung von Einwilligungen.
Denn eine flexible, zuverlässige und vollständig anpassbare CMP wie die Usercentrics CMP für Web und Apps bereitet Sie auf die Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) vor und lässt sich nahtlos in viele CMS-Plattformen, zentrale Plattformdienste und mehr integrieren.
„Für unsere rechtliche Strategie und die gesetzlichen Anforderungen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Nutzer selbst entscheiden können, welche Informationen sie uns zur Verfügung stellen. Wir haben uns für Usercentrics entschieden, weil die Implementierung und Wartung der CMP einfach ist, die Features häufig aktualisiert werden und die Reaktionszeiten sehr kurz sind.“
Moritz Aubke, Search Engine Marketing Manager,
Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH
So können Sie Usercentrics installieren
Die Usercentrics Consent Management Platform (CMP) speichert, verwaltet und
signalisiert gültige Einwilligungen und die Datenschutzpräferenzen der Nutzer.
Konfiguration Ihrer CMP
Einholung von ausdrücklichen Nutzereinwilligungen
ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN ZUM DIGITAL MARKETS ACT (DMA)
Kontaktieren Sie unser Expertenteam
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Gesetz über digitale Märkte (DMA) und stellen Ihnen Usercentrics sowie unsere Consent Management Platform näher vor.
- Sie tätigen Geschäfte in der EU und mit den im Digital Markets Act (DMA) benannten Gatekeepern und sind sich nicht sicher, ob Ihre Website oder App datenschutzkonform ist?
- Sie sind sich nicht sicher, was Sie tun müssen, um die Vorschriften des DMA-Gesetzes zu erfüllen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und erfahren Sie, wie die Usercentrics Consent Management Platform Ihnen dabei helfen kann, DMA-Konformität zu erreichen.
- Möchten Sie mit uns als Partner zusammenarbeiten? Nehmen Sie hier Kontakt auf.
Sie sind noch nicht mit den Anforderungen des DMA-Gesetzes vertraut? Mit uns sind Sie stets bestens informiert.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Im Rahmen des DMA-Gesetzes wurden bisher sechs große, einflussreiche Technologieunternehmen als „Gatekeeper“ benannt. Damit haben sie gemäß dem Gesetz besondere Verpflichtungen. Viele Drittunternehmen verlassen sich jedoch z. B. für Werbung auf die Plattformen und Dienste der Gatekeeper und haben ebenfalls Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften, etwa in Bezug auf Datenschutz und Einwilligung.
- Alphabet (Eigentümer von Google und Android)
- Amazon
- Apple
- ByteDance (Eigentümer von TikTok)
- Meta (Eigentümer von Facebook, Instagram, WhatsApp und weiteren)
- Microsoft
Diese Liste kann in Zukunft erweitert oder geändert werden. Obwohl das Gesetz über digitale Märkte (DMA) für diese Gatekeeper gilt, arbeiten viele Unternehmen mit deren Plattformen und Diensten und sind auf diese angewiesen. Diese Drittparteien müssen das DMA-Gesetz und seine möglichen Anwendungen auf ihr Unternehmen verstehen, z. B. die Einholung einer gültigen Einwilligung der Nutzer. Die Gatekeeper werden ihre eigenen Anforderungen an Partner und Kundenunternehmen stellen und kommunizieren, um DMA-Konformität zu gewährleisten.
Insgesamt soll das DMA-Gesetz kleineren Akteuren zu Wachstum und Innovation in digitalen Märkten in der EU verhelfen, damit diese mit den großen Technologieplattformen mithalten können, und um zu verhindern, dass die Gatekeeper ihre Macht und Reichweite nutzen, um die Tätigkeiten und das Wachstum kleinerer Organisationen, die auf sie angewiesen sind, zu kontrollieren.
- 6 Vermittlungsplattformen (Amazon Marketplace, Google Maps, Google Play, Google Shopping, iOS App Store, Meta Marketplace)
- 4 soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok)
- 3 Online-Werbeservices (Amazon, Google und Meta)
- Die 3 gängigsten Betriebssysteme (Google Android, iOS, Windows-PC-OS)
- 2 große Kommunikationsservices (Facebook Messenger und WhatsApp)
- 2 Webbrowser (Chrome und Safari)
- 1 Suchmaschine (Google)
- 1 Video-Sharing-Plattform (YouTube)
- Beseitigung wettbewerbswidriger oder unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber kleineren Unternehmen
- Gewährung des Zugangs zu den Daten, die ihre Plattformen und Dienste erzeugen oder die über sie gesammelt werden
- Gewährleistung der Interoperabilität und Übertragbarkeit für Verbraucher und Unternehmen
- Vermeidung der Bevorzugung der eigenen Produkte oder Dienste oder der Produkte oder Dienste spezifischer Partner
Der Digital Markets Act (DMA) kann auch erhebliche Bußgelder oder andere Strafen bei Verstößen gegen die Vorschriften vorsehen, was eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Gatekeeper darstellen könnte.
Für kleinere Unternehmen könnte die Nichteinhaltung der Vorschriften dazu führen, dass sie den Zugang zu den Plattformen und Diensten des Gatekeepers verlieren. Dies kann aufgrund des fehlenden Zugangs zu Nutzern, Daten und Einnahmequellen wie Werbung zu ernsthaften finanziellen Problemen führen.
Im Laufe der Zeit dürfte das DMA-Gesetz jedoch dazu beitragen, Innovationen zu fördern und das Wachstum kleinerer, in der EU tätiger Unternehmen anzukurbeln, da die Wettbewerbsbedingungen angeglichen werden. Dadurch können diese von zusätzlichen Daten, einer größeren potenziellen Zielgruppe und neuen Möglichkeiten profitieren.
Diese Einwilligung kann in der Regel mit bereits vorhandenen Tools erfolgen, etwa über den Google Consent Mode für die Plattformen von Google. Eine Consent Management Platform wie die Usercentrics CMP ermöglicht es Unternehmen, eine gültige Einwilligung zur Cookie- und Tracker-Nutzung einzuholen, die Daten sicher zu speichern und dies den Gatekeepern zu signalisieren. Sie ermöglicht es Nutzern auch, ihre Einwilligungspräferenzen in Zukunft zu ändern, und stellt sicher, dass die Einwilligungsdaten den Datenschutzbehörden zur Verfügung stehen, damit diese die Einhaltung der Vorschriften überprüfen können.
Das DMA-Gesetz soll bestehende Vorschriften wie die DSGVO ergänzen, die sich bereits fest etabliert haben. Die Europäische Kommission, die das DMA-Gesetz durchsetzen wird, wird eng mit anderen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, um die Harmonisierung und Koordinierung sicherzustellen. Dazu gehören die nationalen Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden. Es sind regelmäßige Konsultationen und Mechanismen vorgesehen, um eine gute Zusammenarbeit beim Informationsaustausch, bei der Angleichung in Fällen, in denen Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, und bei der Beseitigung von Unstimmigkeiten oder Überschneidungen zwischen dem Digital Markets Act (DMA) und anderen Rechtsrahmen zu ermöglichen.